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Wer kann sich privat krankenversichern?
Die folgenden Personengruppen können sich privat krankenversichern:
Beamte oder-anwärter
Selbständige oder Freiberufler (außer Landwirte, Künstler und
Publizisten)
Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt oberhalb der Pflichtversicherungsgrenz
Welche Leistungen bietet eine private Krankenversicherung?
In der privaten Krankenversicherung haben die Versicherten im Allgemeinen wesentlich
umfangreichere Leistungen als Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dazu gehören je nach Tarif unter anderem:
Freie Arztwahl
Freie Krankenhauswahl
Chefarztbehandlung
Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern im Krankenhaus
Volle Erstattung von Medikamenten und Heilmitteln
Erstattung von Heilpraktikerleistungen
Zum Teil auch Erstattung von Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden
Erstattung der Kosten für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen
Versicherungsschutz auch im Ausland
Keine Beschränkung auf den gesetzlichen Leistungskatalog
Weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung:
Bei vielen Versicherungsgesellschaften erhalten Sie ihre Beiträge teilweise
zurückerstattet, wenn Sie das Jahr über keine Leistungen in Anspruch
nehmen. Diese Rückzahlung kann je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag
mehrere Monatsbeiträge betragen.
Wann kann ich eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung
kündigen?
Wenn Sie freiwillig bei Ihrer Krankenversicherung versichert sind, können
Sie Ihre Mitgliedschaft innerhalb von zwei Kalendermonaten kündigen.
Wenn Sie die Beitragsbemessensgrenze wegen einer Gehaltserhöhung überschreiten,
können Sie sich ab dem nächsten Kalenderjahr privat versichern.
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