Wer kann sich privat krankenversichern?
Die folgenden Personengruppen können sich privat krankenversichern:
Beamte oder -anwärter
Selbständige oder Freiberufler (außer Landwirte, Künstler und
Publizisten)
Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze
Welche Leistungen bietet eine private Krankenversicherung?
In der privaten Krankenversicherung haben die Versicherten
im Allgemeinen wesentlich umfangreichere Leistungen als
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dazu gehören je nach Tarif unter anderem:
Freie Arzt- und Krankenhauswahl
Chefarztbehandlung auf Wunsch
Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern im Krankenhaus
Volle Erstattung von Medikamenten und Heilmitteln
Erstattung von Heilpraktikerleistungen
Zum Teil auch Erstattung von Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden
Erstattung der Kosten für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen
Versicherungsschutz auch im Ausland
Keine Beschränkung auf den gesetzlichen Leistungskatalog
Weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung:
Bei vielen Versicherungsgesellschaften erhalten Sie ihre
Beiträge teilweise zurückerstattet, wenn Sie das
Jahr über keine Leistungen in Anspruch nehmen. Diese
Rückzahlung kann je nach Versicherungsgesellschaft
und Vertrag mehrere Monatsbeiträge betragen.
Wann kann ich eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen
Krankenversicherung kündigen?
Wenn Sie freiwillig bei Ihrer gestzlichen Krankenversicherung
versichert sind, können Sie Ihre Mitgliedschaft innerhalb
von zwei Kalendermonaten kündigen.
Ansonsten gilt, dass Sie als Angestellter in drei aufeinander
folgenden Jahre oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze
liegen müssen.
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