Versicherungs-Lexikon

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 Obliegenheiten
Das Versicherungsunternehmen ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer eine Obliegenheitsverletzung begeht. Sie liegt insbesondere vor, wenn er seiner vertraglichen Anzeigepflicht bzw. der Pflicht zur Anzeige von Gefahrerhöhungen nicht nachkommt.
 Obligation
Andere Bezeichnung für „Schuldverschreibung“
 Offene Fonds
Fonds, von denen unbegrenzt Anteile ausgegeben und die in der Regel börsentäglich auch wieder zurückgenommen werden.





















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